1. Teilnahme
An Lehrgängen und anderen segel- und motorbootsportlichen Veranstaltungen sollte nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird dies bestätigt und die Schule von der Haftung bei Krankheiten (z. B. Herzinfarkt) freigehalten. Minderjährige benötigen die schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.
2. Anmeldung und Gebühren
Die Anmeldung muss schriftlich mittels unserer Formulare erfolgen. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt schriftlich (per Brief oder Fax) oder auch mündlich. Die Gebühren für die Lehrgänge können Sie auf unser Konto einzahlen oder am ersten Lehrgangstag bar bezahlen. Bei Überweisung muss die Kursgebühr eine Woche (5 Arbeitstage) vor dem ersten Lehrgangstermin unserem Konto gutgeschrieben sein. Die Prüfungsgebühr muss am ersten Kurstag bar bezahlt werden.
3. Rücktritt vom Vertrag
Die Segelschule ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dem Teilnehmer wird die Möglichkeit gegeben, die Ausbildung abzubrechen, sofern der Schule Fahrlässigkeit oder Schuldhaftigkeit nachgewiesen wird.
4. Lehrgangsmaterial, theoretische und praktische Ausbildung
Bücher, Prüfungsfragen, Karten, Navigationsbestecke usw. kann über die Schule bezogen werden. Bei Abholung sind diese dann bar zu bezahlen. Die Schule ist berechtigt, aufgrund ungünstiger Wetter- / Witterungsverhältnisse die praktischen Ausbildungstermine – auch wenn vorher bestätigt – abzusagen oder zu verschieben (auch kurzfristig). Daraus ergeben sich keine Ansprüche gegen die Segelschule. Dazu zählen neben zu viel Wind auch zu wenig Wind (Segeln), Regen, Nebel, Schneefall, starke Dünung usw. Zu Segelterminen ist folgendes mitzubringen: Turnschuhe mit weißer/heller Sohle, wasserdichte Hose und Jacke, evtl. Wechselsachen, bei Sonnenschein zusätzlich Sonnenbrille, evtl. Hut und Sonnenmilch – kein Öl – sowie ausreichend Getränke (keine Glasflaschen). Ausbildungstermine die nicht wahrgenommen werden können müssen mindestens 24h vor Kursbeginn telefonisch, per e-mail oder Fax abgesagt werden, ansonsten werden die Kurszeiten voll angerechnet.
Es gelten die Leistungsbeschreibungen laut unserer Homepage. Es erfolgt keine Rückvergütung nicht genutzter Segelstunden. Extra Segelstunden werden mit 12,- Euro pro Stunde berechnet und sind sofort nach dem Ausbildungstermin bar zu zahlen. Dieser Stundensatz gilt für das Jahr 2006.
5. Praxistörn, Urlaubstörn, Meilentörn, Skippertraining
Die Anmeldung zum Praxistörn / Ferientörn muss schriftlich erfolgen. Nach Anmeldung sind 50% der Törngebühr zu zahlen, der Restbetrag vier Wochen vor Törnbeginn. Bei Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben. Sollten Sie 4 Wochen vor Törnbeginn zurücktreten, sind 50% der Törngebühr zu zahlen, 3 Wochen vor Törnbeginn die volle Törngebühr. Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer, erlöschen die Ansprüche.
Für mehrtägige Törns gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen, jedoch keinen Beförderungsvertrag mit uns abgeschlossen haben. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 72 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen erfolgen kann. Auch Segelausfall durch Schlechtwetter bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Wir werden stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.
Bei Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Segelschule bis eine Woche vor Törnbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Für die An- und Abreise sind Sie selbst verantwortlich. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule eigene Vorsorge zu treffen.
6. Prüfungen und Führerscheine
Die Teilnahme an Prüfungen ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen mindestens 3 Wochen vor der Prüfung vorgelegt und die Kursgebühr bezahlt hat. Ein gebührenfreier Rücktritt von der Prüfung ist bis maximal 18 Tage vor der Prüfung möglich, danach müssen die Prüfungsgebühren – auch bei Nichtteilnahme – bezahlt werden.
7. Haftung
Die Schule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre eigenen Leistungen. Für persönliches Eigentum, Sach- und Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen. Grob fahrlässige und mutwillige Beschädigungen sind vom Verursacher zu ersetzen. Bei Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die Segel- und Yachtsportschule Schabacker – gleich aus welchem Rechtsgrunde – sind in der Höhe auf die 2-fache Lehrgangsgebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Segelschule oder seiner Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem anspruchsbegründeten Ereignis. Für die Geltendmachung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.
8. Anordnungen des Personals
Den Anordnungen des Personals der Segelschule ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen des Ausbilders wiederholt nicht nach, so kann er von der Ausbildung ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag, weitere Rechtsansprüche entstehen nicht. (Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.)
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.
Stand: 01.06.2005
vorherige Teilnahmebedingungen verlieren ihre Gültigkeit |